Recht

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Das Gerichtsurteil gegen einen Mitarbeiter, der vor einem Arbeitgeberwechsel tausende Seiten von vertraulichen Informationen an seinen privaten E-Mail-Account geschickt hat, stieß eine Diskussion über die Verwendung privater E-Mail-Accounts an. Der vorliegende Artikel beleuchtet die rechtliche Situation und kommt zum Schluss, dass mit der Weiterleitung eine ganze Reihe von Gesetzen verletzt werden.

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Daimler tut es, der Betriebsratschef von Porsche würde es ebenfalls gerne tun: Berufliche E-Mails, die in der Freizeit eintreffen einfach löschen. Doch der Verfasser des Artikels, Fachanwalt für Arbeitsrecht, weisst darauf hin, dass diese Praxis rechtlich bedenklich ist. Unter anderem wird die Berufsfreiheit des Mitarbeiters würde unbotmäßig eingeschränkt.
wiwo.de, 9.2.2018

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