Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Telefax oder eine E-Mail nicht ausreichend ist, um die gesetzlich geforderte Schriftform zur Beantragung von Elternzeit zu wahren.
Kostenlose-urteile.de, 10.5.2016
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Telefax oder eine E-Mail nicht ausreichend ist, um die gesetzlich geforderte Schriftform zur Beantragung von Elternzeit zu wahren.
Kostenlose-urteile.de, 10.5.2016
Rechtsanwälte, die ihren Mandanten anbieten per E-Mail mit ihnen zu kommunizieren, müssen laut einem Urteil des Thüringer Landesgerichts eingegangene E-Mails zu Arbeitsbeginn sichten. Ein Rechtsanwalt hatte das nicht getan und deshalb nur Anspruch auf eine reduzierte Verfahrensgebühr.
lto.de, 7.4.2016
Das Landgericht Hamburg bestätigte in einem Urteil eine einstweilige Verfügung. Damit wird sowohl das Weiterleitung von E-Mails untersagt als auch die sonstige Verbreitung von Aussagen, unabhängig davon, ob sie wahr sind oder nicht.
heise.de, 28.1.2016