Recht

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E-Mail-Anbieter müssen grundsätzlich damit rechnen, in einem Strafverfahren die IP-Adressen ihrer Nutzer an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Die Speicherung muss aber nicht grundsätzlich erfolgen, sondern nur auf Aufforderung der Strafverfolgungsbehörden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Legal Tribune Online, 29.1.2019

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Das Landgericht München entschied, dass ein Kunde, der sich für einen Gratisaccount angemeldet hat, durchaus Werbe-E-Mails erhalten darf, die eine kostenpflichtige Version des Accounts bewerben. Wichtig ist, dass die Werbung im Zusammenhang mit der bisherigen Geschäftsbeziehung steht.e-recht24.de, 25.10.2018

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