Recht

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Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass eine E-Mail, in der auf ein Angebot von Amazon hingewiesen wird, auch dann unzulässige Werbung sei, wenn diese E-Mail von einem Anwender geschrieben wird (soweit Amazon einen „Weiterempfehungs-Button“ für diese E-Mail anbietet).
telekom-presse.at, 25.1.2016

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Gemäß dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen genügt beim Einspruch gegen eine Personalmaßnahme auch eine E-Mail der gesetzlichen Vorgabe der Schriftlichkeit. Dies erleichtert die Arbeit der Personalräte. Allerdings ist gegen dieses Urteil noch Revision möglich.
Anwalt.de, 21.1.2016

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